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Bühnenkrise durch Corona
Ohne Rettungsschirm
von Eberhard Spreng

Wie die deutsche Theaterlandschaft in einigen Monaten aussehen wird, kann heute ernsthaft keiner vorhersagen. Dabei ist eine Gruppe von Bühnenangehörigen besonders gefährdet: Die Gäste im Ensemble fallen durchs Rost der sozialen Sicherungssysteme. Für sie macht sich jetzt eine Petition stark.

Deutschlandfunk, Kultur Heute – 09.04.2020 → Beitrag hören

Foto: Eberhard Spreng

Auf der Online-Plattform Change.org kann man seit wenigen Tagen eine Petition lesen, die unter dem Titel „Rettungsschirm auch für freie Schauspieler – Jetzt“ auf die Notlage einer Berufsgruppe hinweist, die von den Theaterschließungen infolge des Versammlungsverbotes besonders betroffen sind. Gut dreitausend Menschen haben sie bislang unterschrieben. Der achtundzwanzigjährige Schauspieler Tonio Schneider hat sie initiiert. „Ich habe diese Petition ins Leben gerufen, da ich ständig Mails kriege und Anrufe von ehemaligen Kollegen, von Schauspielern jeden Alters übrigens. Mich schreiben Schauspieler an, die 30 Jahre länger als ich im Beruf sind und sagen, was soll ich machen, da ist schon lange was im Argen, und jetzt mit Corona wird das noch mal existentieller und noch mal wichtiger. Wir brauchen dringend irgendeine Art von Absicherung und zwar langfristig.“

Der aktuelle Hintergrund für diese an die Kulturstaatsministerin Monika Grütters gerichtete Petition ist ein arbeitsrechtlicher Umstand, mit dem sich derzeit auch das Ensemble-Netzwerk intensiv befasst. Dieser junge, hochaktive Interessenverband von Bühnenangehörigen hat sich in den letzten Jahren unter anderem mit dem Aufweichen verkrusteter Entscheidungsstrukturen in den deutschen Theatern befasst und engagiert sich derzeit für die von der Coronakrise besonders betroffenen Gastschauspielerinnen und Gastschauspieler. Die Schauspielerin Laura Kiehne ist Vorstandmitglied und erklärt die Hintergründe. „Wir vom Ensemblenetzwerk können bestätigen, dass die temporär beschäftigten, sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmenden, dass heißt z.B. Gastschauspieler und Gastschauspielerinnen, gerade aufgrund dieser Beschäftigungsform drohen, in dieser Krise stark benachteiligt zu werden. Zum einen gibt es da nämlich im Großteil der Gastverträge standardmäßig eine Klausel zur höheren Gewalt. Diese Klausel erlaubt den Theatern scheinbar bei Vorstellungs- oder Produktionsausfällen nur geringe Anteile oder sogar Null Prozent der vereinbarten Gagen auszuzahlen. Das Risiko wird hier also allein auf die Arbeitnehmenden abgewälzt, die ja als Freischaffende sehr stark schwankende monatliche Einkünfte haben.“

In der Regel können Gastschauspielerinnen und Gastschauspieler nach dem Ende eines Engagements nicht auf Arbeitslosengeld rechnen, da hierfür die Anstellungszeiten nicht ausreichen. Tonio Schneider verweist in seiner Petition auf die französische Regelung für die sogenannten Intermittents. Diese erwerben nach 507 Arbeitsstunden, das sind etwa 12 Wochen, Anrecht auf befristetes Arbeitslosengeld. Das überbrückt dort die Zeit zum nächsten Engagement. Auch sind deutsche Gastakteurinnen- und Akteure als Angestellte keine freien Künstler, die sich für ihre Krankenversicherung von der Künstlersozialkasse unterstützen lassen könnten. Auch die Corona-Hilfen für Solo-Selbstständige können sie nicht beantragen. Warum, erklärt Laura Kiehne:

„Man geht davon aus, das sie im Grunde ganz normale Arbeitnehmerverträge haben wie die Festangestellten auch. Das bedeutet, dass sie sich in dieser Krise in fast allen Bundesländern nicht auf die Soforthilfen bewerben können, weil diese verständlicher Weise nur für die Selbstständigen eingerichtet wurden. Dieser ganzen Gruppe von Arbeitenden droht einerseits einen kompletten Einkommensausfall zu haben, weil die Theater nicht zahlen und andererseits diese Ausfällen nicht durch Soforthilfen kompensieren zu können. Das heißt sie sitzen alle komplett auf dem Trockenen.“

Streitpunkt – Höhere Gewalt

Ärgernis für das deutsche Bühnenprekariat, das längst auch auf den großen deutschen Bühnen und bei berühmten Festivals seine Arbeit verrichtet, ist in der Corona-Krise die Vertragsklausel der höheren Gewalt. Sie wird von manchem Theater nun genutzt, um beim gegenwärtigen Ausführungs- und Probenstopp die zuvor vereinbarten Zahlungen auszusetzen. Hier erwartet das Ensemblenetzwerk in den kommenden Monaten eine Klagewelle vor deutschen Gerichten, die sich dann mit kleinteiligen juristischen Definitionen zu befassen haben. „Die Klausel höhere Gewalt ist rechtlich absolut strittig: Es gibt juristische Einschätzungen verschiedener Vertretungen und Verbände, die sie als standardmäßigen Bestandteil eines Rahmenvertragswerks sieht, die nicht individuell verhandelt werden, sondern eher Teil der AGB sind und das würde bedeuten, diese Klausel ist insgesamt und bundesweit unwirksam. Wir wollen nicht, dass die Theater nach der Krise von Klagen überrollt werden der Gäste die jetzt die Auszahlung ihrer Gagen einfordern und zwar per Gerichturteil.“

Der Bühnenverein, der Bundesverband der öffentlichen und der privaten Theater, konnte oder wollte sich kurzfristig zu der komplexen Problematik nicht äußern. Das Ensemblenetzwerk hat in der Zwischenzeit eine Spendenaktion initiiert und 25 Tausend Euro eingesammelt, die nun nach dem Losverfahren 50 Notleidenden einen Mietzuschuss von je 500 Euro zugute kommen lassen soll.

Die Corona-Krise verschärft nicht nur für Tonio Schneider eine Notlage, die sich in den letzten Jahren entwickelt hat und für die der junge Akteur einige Zahlen nennt. „Die Hälfte der Schauspieler macht im Vergleich zu vor 20 Jahren doppelt so viel Produktionen in einem Jahr für einen halb so großen Reallohn. Was sich da eh in den letzen 20 Jahren verändert hat, führt zu Burn-Out und absolut schwierigen Schicksalen in meinem Berufszweig und jetzt die Coronakrise verschärft das Ganze so extrem, dass wir eigentlich nicht mehr wissen, wie es jetzt noch weitergehen soll.“